HESS bereitet Geräteportfolio auf neue gesetzliche Anforderungen vor

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) setzt HESS Cash Systems frühzeitig umfassende Maßnahmen zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben um. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – einen barrierefreien Zugang zu unseren Selbstbedienungssystemen zu ermöglichen.

Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Es tritt in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich sind.

Dazu zählen insbesondere:

• Banken und Sparkassen
• Öffentliche Verwaltungen und kommunale Einrichtungen
• Einzelhandel und Handelsketten
• Verkehrsunternehmen und Mobilitätsdienstleister
• Versicherungen und andere Finanzdienstleister
• Telekommunikationsanbieter
• Anbieter von Selbstbedienungsterminals und Automatenlösungen

HESS Cash Systems hat bereits damit begonnen, sein gesamtes Geräteportfolio im Bereich der Selbstbedienungssysteme an die BFSG-Vorgaben anzupassen. Dies betrifft insbesondere Geldautomaten, Ein- und Auszahlungsgeräte sowie weitere automatisierte Kassen- und Servicelösungen.

Das BFSG stellt einen wichtigen Schritt in Richtung digitaler und physischer Inklusion dar. Als führender Anbieter im Bereich bargeldbezogener Automation sieht HESS die neuen Anforderungen als Chance, bestehende Systeme weiter zu verbessern und barrierefreie Standards in der Branche aktiv mitzugestalten.